Neue Regelungen nach dem 31.12.2026

Was lange nach einer fernen Vorgabe klang, rückt nun unmittelbar näher: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen

in Gebäuden mit zentraler Wärme- oder Warmwasserversorgung sämtliche Erfassungsgeräte fernablesbar sein.

 

Das betrifft sowohl Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (HKV-V) sowie auch elektronsiche

Heizkostenverteiler (HKV-E)  an den Heizkörpern als auch Wärmezähler und Warm- und Kaltwasserzähler.

 

Grundlage dafür ist die Heizkostenverordnung §5.

 

 

Weitere Änderung ist die UVI. Was bedeutet UVI?

 

UVI steht für unterjährige Verbrauchsinformation. Sie informiert Mieter regelmäßig, in der Regel monatlich

 über ihren aktuellen Verbrauch für Heizung und Warmwasser. Dadurch können sie ihren Energieverbrauch

besser nachvollziehen und frühzeitig erkennen, ob sich ihr Verbrauch verändert.

 

Die unterjährige Verbrauchsinformation ist Teil der Vorgaben der Heizkostenverordnung

und soll dazu beitragen, Energie zu sparen und Kosten besser im Blick zu behalten.

BÜRO FÜR WÄRMEMESSTECHNIK

Heizkostenabrechnungen

(für alle Systeme)

 

Heizkostenverteiler

(FUNK-EED)

 

Wärme- und Wasserzähler

(in Kooperation)

Betriebskostenabrechnungen

(Mietnebenkosten)

 

Rauchwarnmelder

(Montage & Wartung)

 

Energieausweis

(in Kooperation)

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