Wichtiger Hinweis bezüglich Ihrer Heizkostenaufstellung
Denken Sie bitte unbedingt an die Angaben von CO²-Menge, CO²-Kosten gemäß CO2KostenAufG und Angaben
von Steuer, Zölle, Primärenergiefaktor, Treibhausgasemissionsfaktor (g CO²/kWh) gemäß § 6a HeizkostenV.
Werden keine Angaben gemacht, gehen wir davon aus, dass wir für Sie keine CO2-Kostenaufteilung
nach dem CO2KostenAufG erstellen sollen.
Eine Rückfrage bei fehlenden Angaben erfolgt unserseits nicht!
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
BÜRO FÜR WÄRMEMESSTECHNIK
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