Wichtiger Hinweis bezüglich Ihrer Heizkostenaufstellung

Denken Sie bitte unbedingt an die Angaben von CO²-Menge, CO²-Kosten gemäß CO2KostenAufG und Angaben

von Steuer, Zölle, Primärenergiefaktor, Treibhausgasemissionsfaktor (g CO²/kWh) gemäß § 6a HeizkostenV.

 

Werden keine Angaben gemacht, gehen wir davon aus, dass wir für Sie keine CO2-Kostenaufteilung

nach dem CO2KostenAufG erstellen sollen.

 

Eine Rückfrage bei fehlenden Angaben erfolgt unserseits nicht!

 

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.

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