Wichtiger Hinweis bezüglich Ihrer Heizkostenaufstellung ab 01.01.2023

Denken Sie bitte unbedingt an die Angaben von CO²-Menge, CO²-Kosten gemäß CO2KostenAufG und Angaben von Steuer, Zölle, Primären-

energiefaktor, Treibhausgasemissionsfaktor (g CO²/kWh) gemäß § 6a HeizkostenV, sowie der Entlastung 12/2022 gem. § 5 EWSG.

 

Werden keine Angaben gemacht, gehen wir davon aus, dass die erforderlichen gesetzlichen Informationen von Ihrem

Energierversorger nicht ausgewiesen wurden und wir die CO2KostenAufG nach dem Rechentool des BMWK erstellen.

 

Bei Fernwärme als Energieträger sind die Angaben von CO²-Menge und CO²-Kosten unbedingt

erforderlich, ohne diese Angaben ist eine CO2KostenAufG nicht mögch!

 

Eine Rückfrage bei fehlenden Angaben erfolgt unserseits nicht.

Für Heizkostenabrechnungen ab dem 01.01.2023 bitte neues Formular "Kostenaufstellung" bezgl. gesetzlicher CO2KostAufG
herunterladen und mit Ihren gesamten sonstigen bereits im Dezember 2023 erhaltenen Abrechnungsunterlagen einreichen!

Kunden mit Heizkostenabrechnungen ab 01.02.2023 haben bereits die neuen Formulare erhalten.

BÜRO FÜR WÄRMEMESSTECHNIK

Heizkostenabrechnungen

(für alle Systeme)

 

Heizkostenverteiler

(FUNK-EED)

 

Wärme- und Wasserzähler

(in Kooperation)

Betriebskostenabrechnungen

(Mietnebenkosten)

 

Rauchwarnmelder

(Montage & Wartung)

 

Energieausweis

(in Kooperation)

Logo

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.